Dürfen Blitzer im Halteverbot, an Bushaltestellen und auf Gehwegen stehen?
Mobile Blitzer im Straßenverkehr erhitzen die Gemüter der Fahrzeugführer landauf landab. In Hamm seien laut Medienberichten sogenannte „Enforcement-Trailer“ auch dort geparkt worden, wo Verkehrsteilnehmer normalerweise nicht stehen dürften. Die Hammer Autofahrer fragten sich, ob das überhaupt erlaubt sei. Der Westfälsche Anzeiger (WA) hat die Frage beantwortet.
Neben der dem Bericht auf WA online vor allem im Internet geführten grundsätzlichen Debatte um den Nutzen der Geschwindigkeitskontrollen sei auch die Frage nach der Wahl der Standorte für Blitzer gestellt worden. Bilder der WA-Leser, die der Redaktion vorlägen, hätten demnach gezeigt, dass die von der Stadt eingesetzten mobilen Blitzer mitunter dort geparkt worden waren, wo „normale“ Fahrzeuge nicht stehen dürfen.
Gegenüber der Onlineausgabe der Zeitung erklärte ein Sprecher der Stadt die rechtliche Lage so: Städtische Blitzerfahrzeuge hätten eine Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung. Demnach dürften die städtischen Blitzerfahrzeuge unter anderem an Bushaltestellen und auf Geh- und Radwegen parken. Ebenso im eingeschränkten Halteverbot, in einem verkehrsberuhigten Bereich und auf städtischem Straßenbegleitgrün. Der Sprecher verwies der Zeitung zufolge darauf, dass dies jeweils unter der Prämisse stünde, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden dürften und ein Vorbeikommen auf Geh- und Radwegen problemlos möglich sein müsse.
Rettungswege dagegen dürften die städtischen Blitzerfahrzeuge nicht blockieren, schreibt der WA weiter. Aber: Stünden die Blitzer-Fahrzeuge im Bereich eines Parkplatzes mit Parkscheinpflicht, müssten die Blitzerwagen-Fahrer der Stadt zufolge auch kein Parkticket ziehen. Das, was für die mobilen Blitzerfahrzeuge gelte – gut zu wissen: in Hamm würden laut dem Bericht häufig VW Caddys eingesetzt – gelte auch für die „Enforcement-Trailer“. Das hätte der Stadtsprecher gegenüber der Zeitung bestätigt.
Wie viel Geld die Stadt Hamm mit mobilen Blitzern einnehme, sei den Angaben nach unklar. „Eine genaue Aufschlüsselung der Einnahmen nach mobilen oder stationären Blitzern ist nicht möglich, sondern nur nach Einnahmen durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung“, sagte der Stadtsprecher der Zeitung. Zu Letzterem würden neben Geschwindigkeitsvergehen unter anderem Rotlichtverstöße und Bußgelder zählen, die die Polizei verhänge. Knöllchen im ruhenden Verkehr würden allerdings nicht dazu gehören. Insgesamt habe Hamm wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung im Jahr 2017 rund 5,07 Millionen Euro eingenommen, 2016 seien es 4,58 Millionen Euro gewesen.
Zur diskutierten Auswahl der Standorte für Blitzer, insbesondere der mobilen, erklärte die Stadt demnach, dass Kontrollen sowie Straßen, an denen die Geschwindigkeit überwacht werde, zwischen Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Rechtsamt nach den Vorgaben des Ordnungsbehördengesetzes abgestimmt würden. Kontrollieren würde man beispielsweise an Unfallpunkten, Kindertagesstätten, Schulen, Altenheimen. Geblitzt werde außerdem an Standorten mit erhöhter Unfallgefahr und Stellen, die „vermehrt schwache Verkehrsteilnehmern und Fahrradfahrer sowie besonders schutzwürdige Personen“ frequentieren würden, darunter: Tempo-30-Zonen, Hauptverkehrswege.
Auf die Frage, warum die Stadt Hamm überhaupt Blitzer einsetze, erhielt die Zeitung folgende Antwort: Geschwindigkeitsüberwachung diene dem Allgemeinwohl. Eine angepasste und vorausschauende Fahrweise führe zu weniger Unfällen und Verletzten/Verletzungen im Straßenverkehr. Ein Stadtsprecher fügt außerdem hinzu, dass mit dem Einsatz der Blitzer „die gesamtwirtschaftlichen Folgen für die Allgemeinheit“ gemindert würden – zumindest dann, wenn die Fahrer sich an die Tempolimits hielten.
Quelle: https://www.wa.de/hamm/mobile-blitzer-hamm-radarfahrzeuge-duerfen-auch-gehwegen-bushaltestellen-stehen-9889446.html
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