Halteverbotszonenschild gilt auch links, wenn es nur rechts aufgestellt ist
Im Jahr 2014 parkte der Angeklagte mit seiner Frau im damals neuen Theresienhof in Füssen für einen angeblich kurzen Einkaufsbummel. Das berichtet der Kreisbote. „Rechts“, so zitiert die Zeitung den Angeklagten, „wenn man einfährt, war das Halteverbot, links war nichts.“
Über den Geltungsbereich von Haltverbotszonen
Laut der Zeitung sagte der Beamte, der in der Füssener Polizeiinspektion für den Verkehr zuständig ist, dass Verkehrszeichen, die gelten sollen, immer rechts stehen müssen in Deutschland. Er fügte hinzu, dass sie links wiederholt werden können. Diese Anwendung von Zonen-Schildern habe man dem Experten zufolge hierzulande bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten eingeführt. Der Grund: man wollte einen Schilderwald verhindern. In dieser Zonen- Anordnung gelte ein Parkverbot laut dem Beamten wie ein Tempolimit vom Anfang bis zum Ende einer Zone. Man brauche deshalb nicht an jeder Querstraße neue Verkehrszeichen aufzustellen.
Auch die Tempolimit- und Halteverbotszonenschilder (eingeschränktes Halteverbot: roter Kreis mit diagonalem Querstrich auf blauem Grund) an den Eingängen der Füssener Theresienstraße hätten entsprechende Gültigkeit. Deshalb dürfe man dort nur kurz zum Be- und Entladen halten. Wolle man in den eingezeichneten Parkflächen parken, müsste man einen Parkschein kaufen oder sich als Anwohner ausweisen.
Wie aus 15 Euro 235,98 Euro Bußgeld wurden
Der Angeklagte berief sich laut Kreisbote im Rechtsstreit darauf, dass er solche Verkehrsregelungen über Zonen aus seiner Zeit, als er den Führerschein gemacht hätte, nicht kannte. Nur zur Info: Der Mann ist 1937 geboren und habe der Zeitung zufolge seinen Führerschein in den 1950er-Jahren gemacht. Und weil das Halteverbotsschild nur rechts gestanden hätte, hätte es für ihn nicht für links gegolten.
Das Kaufbeurer Amtsgericht hatte den Angeklagten schon 2015 rechtskräftig verurteilt, doch der beharrte auf seinem Recht und beschwerte sich beim Oberlandesgericht Bamberg gegen das Urteil, das die Beschwerde allerdings verwarf. Und das Landgericht Kempten ließe dem Zeitungsbericht zufolge weitere Beschwerden gegen das Urteil nicht mehr zu, was der Angeklagte auch schriftlich hätte.
Nun habe das Kirchenamt die Auszahlung der inzwischen 235,98 Euro Bußgeld angewiesen – laut Angeklagtem hinter dessen Rücken, weshalb er bereits weitere Schritte erwäge.
http://www.kreisbote.de/lokales/fuessen/lechbrucker-muss-15-euro-knoellchen-23598-euro-zahlen-6278638.html
13 Kommentare
Trackbacks und Pingbacks
Für Kommentare geschlossen.